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Beurkundungen und Beglaubigungen

Viele Rechtsgeschäfte erfordern eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung. Auch dort, wo sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, schafft sie Rechtsklarheit und hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich berate Sie umfassend und sorge für eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Erklärungen und Urkunden. Dazu gehören insbesondere Vollmachten, Erklärungen gegenüber Behörden, eidesstattliche Versicherungen sowie notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art.

Kontaktieren Sie mich

Rechtsanwältin & Notarin 
Patricia Schöninger
Spiekerhof 31 
48143 Münster

Telefon: +49 (0)251 48 44 97 15
E-Mail: kanzlei@ra-in-muenster.de

Termine nach Vereinbarung.

In Bürogemeinschaft mit Dr. Straeter und Kollegen, www.ra-straeter.de