Internationale Kompetenz
Grenzüberschreitende Sachverhalte gehören zunehmend zum Alltag. Ich begleite Mandantinnen und Mandanten bei internationalen Rechtsgeschäften und beurkunde, soweit gesetzlich zulässig, auch in französischer, italienischer, englischer und spanischer Sprache. Darüber hinaus fertige ich Urkunden und Beglaubigungen zur Verwendung im Ausland an und unterstütze Sie bei den erforderlichen Formalitäten, einschließlich der Einholung von Apostillen oder sonstigen Legalisationen. Für Frankreich und Italien können notarielle Urkunden aufgrund der bestehenden bilateralen Abkommen regelmäßig ohne Apostille verwendet werden.
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Rechtsanwältin & Notarin
Patricia Schöninger
Spiekerhof 31
48143 Münster
Telefon: +49 (0)251 48 44 97 15
E-Mail: kanzlei@ra-in-muenster.de
Termine nach Vereinbarung.
In Bürogemeinschaft mit Dr. Straeter und Kollegen, www.ra-straeter.de
